Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge (in schriftlicher oder elektronischer Form), die zwischen Moritz Toppmöller (im Folgenden als "MT" bezeichnet) und seinen Auftraggebern geschlossen werden. Abweichende AGB der Auftraggeber finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart. Zusätzliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Brief oder E-Mail (in Textform) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen haben keine vertragliche Bindungswirkung. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und vorzeitige Beendigung

Der Kunde erhält von MT zunächst ein freibleibendes Angebot mit den wichtigsten Infos der möglichen Beauftragung. Wenn Einigkeit zwischen den Parteien besteht stellt MT dem Kunden ein verbindliche Auftragsbestätigung aus, welches der Annahme durch den Kunden bedarf. Die Auftragserteilung des Auftraggebers erfolgt grundsätzlich schriftlich per Brief oder E-Mail (in Textform ohne Unterschrift).

Verträge werden ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten des Auftraggebers geschlossen. Aus diesem Grund besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich jeweils gesetzlich gültiger Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vor Abschluss eines Projekts kündigen, vereinbaren die Vertragsparteien einen pauschalierten Ersatz der entstandenen Aufwendungen in Höhe von 25 % des Nettoauftragswerts. Es bleibt MT vorbehalten, einen möglicherweise höheren konkreten Schaden nachzuweisen.

§ 3 Kosten, Zahlung und Durchführung

Sofern nicht speziell anders vereinbart, müssen sämtliche Rechnungen von MT unmittelbar nach Erhalt durch den Auftraggeber und entsprechend der auf der Rechnung festgelegten, angemessenen Frist zur Zahlung (10 Tage) ohne jeglichen Abzug beglichen werden. Sollte diese Frist überschritten werden, ist MT im Recht, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen. Dies beeinträchtigt nicht das Recht von MT, weitergehende Verzugsschäden bzw. Schadensersatz geltend zu machen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Die zu entrichtende Vergütung des Auftraggebers an MT wird mit dem Abschluss des Auftrags und einer korrekten Rechnung fällig. Sollte sich der Auftrag über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstrecken, ist MT befugt, für die erbrachten Dienstleistungen Teil-Zahlungen nach MTs Ermessen in Rechnung zu stellen, und zwar unabhängig von der Vereinbarung oder Durchführung etwaiger (Teil-)Abnahmen. Ungeachtet dessen hat der Auftraggeber das Recht, vor der finalen Teil- oder Gesamtabnahme 10 % der gesamten vereinbarten Vergütung zurückzuhalten, bis die (letzte) Abnahme stattgefunden hat. Üblicherweise basiert die Kalkulation der MT-Leistungen auf einem Stundenaufwand, der dem Auftraggeber als Gesamtpauschale angeboten wird. Eine detaillierte Aufstellung der zur Berechnung der Vergütung herangezogenen Stunden ist von MT nicht zu erbringen. Sollten im Laufe der Tätigkeiten Änderungen oder zusätzliche Beauftragungen anfallen, werden diese zusätzlichen Leistungen entsprechend der für den Auftrag geltenden Stundensätze berechnet.

Normalerweise sind in den Angeboten von MT eine bestimmte Anzahl von Änderungen und Korrekturdurchläufen bereits vorgesehen. Verlangt der Auftraggeber darüber hinaus zusätzliche Änderungen und Korrekturen, die über den ursprünglich in der Auftragserteilung kalkulierten Zeitaufwand hinausgehen, wird MT den Kunden vorab darüber in Kenntnis setzen und die weiteren Schritte gemeinsam abstimmen. Solche Änderungswünsche sind schriftlich zu erbringen.

Innerhalb des vereinbarten Auftrags genießt MT generell die Freiheit in der künstlerischen Gestaltung. Sollte der Auftraggeber Änderungswünsche nach Erteilung des Auftrags, während der Durchführung oder nach der (Teil-) Abnahme haben, die von der ursprünglich festgelegten Sollbeschaffenheit oder den abgenommenen (Teil-) Arbeiten abweichen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten auf Grundlage des tatsächlich entstandenen zusätzlichen Zeitaufwands zu tragen.

Falls Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke wie Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken und Ähnliches über das ursprünglich vereinbarte Maß hinaus erneut oder in einem wesentlich umfangreicheren zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Rahmen genutzt werden, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber MT eine zusätzliche angemessene Vergütung für diese erweiterte Nutzung, die zuvor nicht abgesprochen wurde, entrichtet.

§ 5 Eigentum

Entwürfe, Konzepte, Dienstleistungen und sonstige Werke wie Webseiten, Skripte und Programme sowie alle zugehörigen Rechte verbleiben im Eigentum von MT. Es besteht keine Pflicht seitens MT, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Wenn der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträgern, Dateien oder Daten wünscht, muss dies schriftlich vereinbart und separat entlohnt werden. Sofern MT dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese ohne MTs Zustimmung weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber übernimmt sowohl die Gefahr als auch die Kosten für den Transport von Datenträgern, Dateien und Daten, sowohl online als auch offline. MT haftet nicht für Mängel oder Fehler an Datenträgern, Dateien oder Daten, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Entwürfe, Konzepte, Dienstleistungen und sämtliche andere von MT geschaffene Werke (wie Webseiten, Skripte, Programme, usw.) dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von MT weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Ein Bearbeitungsrecht wird grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Immanente und unwesentliche Änderungen, wie beispielsweise inhaltliche und redaktionelle Anpassungen, sind von der eingeräumten Nutzungsberechtigung abgedeckt. Die Verwendung für Produkte Dritter oder Fremdprodukte ist strikt untersagt, ebenso jegliche Form der Weiterlizenzierung. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte in Form einer Weiterlizenzierung erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MT und kann zusätzliche Entgelte für den Auftraggeber sowie eine gesonderte Vereinbarung zwischen MT und den Sub-Lizenznehmern nach sich ziehen.

Jede Art der vollständigen oder teilweisen Nachbau der erstellten Entwürfe, Konzepte und/oder Werke ist untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich MT das Recht vor, alle gesetzlichen Ansprüche, einschließlich Ansprüchen auf Unterlassung und/oder Schadenersatz, geltend zu machen.

Die für die Koordination von MT erstellten Ideen, Konzepte, Prototypen, Demos und Entwürfe sind vom Auftraggeber ausschließlich zu Sichtungs- und Bewertungszwecken zu nutzen. Der Einsatz auf der eigenen Homepage des Auftraggebers, die Weitergabe an Dritte oder eine ähnliche Nutzung, wie etwa die Modifikation eines Entwurfs für eigene Präsentationszwecke, ist ausdrücklich verboten.

§ 6 Urheberrechte / Nutzungsrechte

MT verpflichtet sich, für jeden Auftrag bzw. jedes Projekt maßgeschneiderte Leistungen und kreative Werke zu liefern. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Designstile oder Codes (wie HTML, JS-Dateien etc.) naturgemäß wiederholt in verschiedenen Aufträgen oder Projekten von MT zum Einsatz kommen können. Auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten an den erwähnten Werken von MT durch den Auftraggeber werden dadurch keine exklusiven Nutzungsrechte an diesen allgemeinen Gestaltungselementen oder Codes erworben. MT behält sich das Recht vor, solche Werke und Teilwerke auch in zukünftigen Aufträgen oder Projekten einzusetzen. Ferner kann im Falle der Verwendung von Grafiken oder Schriftarten aus lizenzfreien Sammlungen oder Kollektionen nicht ausgeschlossen werden, dass diese Designelemente auch von anderen Nutzern ebendieser Sammlungen verwendet werden.

Wenn der Auftraggeber die Schaffung exklusiver Werke beauftragt und dafür ausschließliche Nutzungsrechte erwerben möchte, müssen die betreffenden (Teil-)Werke in der Auftragserteilung explizit und schriftlich spezifiziert werden. Fehlt eine solche ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, wird grundsätzlich von der Einräumung nicht-exklusiver Nutzungsrechte ausgegangen. Durch die Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen ausdrücklich an.

MT räumt dem Auftraggeber ausschließlich die für den festgelegten Verwendungszweck benötigten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein – und zwar im Umfang der vereinbarten Nutzungsdauer und dem festgelegten inhaltlichen Rahmen. Ein Übergang von Eigentumsrechten findet hierbei jedoch nicht statt.

Erst nach vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung – außer es ist schriftlich eine abweichende Regelung getroffen worden – werden dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den Werken, die Gegenstand des Vertrags sind, gewährt. Eine Nutzung der Werke vor der vollständigen Bezahlung ist ausdrücklich untersagt. Sollte die Vergütung nicht in vollem Umfang erfolgen, behält sich MT das Recht vor, Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadensersatz zu erheben.

§ 7 Referenzen/ Werbung

MT behält sich das unwiderrufliche Recht vor, alle erstellten Designs, Konzepte, Dienstleistungen und/oder sonstige kreative Arbeiten (wie Webseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.), auch wenn exklusive Nutzungsrechte gewährt wurden, zu Zwecken der Selbstpromotion kostenfrei zu verwenden, einschließlich der Verwendung als Referenzen. MT ist außerdem befugt, ausgewählte Kunden zu Werbe- und Referenzzwecken namentlich zu erwähnen. Die Nennung eines Kunden als Referenz vor der offiziellen Freigabe des Werks durch den Auftraggeber bedarf jedoch dessen Einwilligung. MT verpflichtet sich, keine vertraulichen Geschäftsinformationen offenzulegen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MT in angemessener Weise gemäß den branchenüblichen Standards als Ersteller zu kennzeichnen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden durch § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorgegeben.

§ 8 Pflichten, Haftung, Gewährleistung und Mängel

Die Parteien verpflichten sich zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, wie sie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt sind. In diesem Kontext ist für die Parteien der AGB-Auftragsverarbeitungsvertrag und die AGB-Inhaltemoderation maßgeblich.

Der Auftraggeber gewährt MT an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für den Umfang des Auftrages zu nutzen. MT wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, das ihm für die Aufträge bereitgestellte Material hinsichtlich möglicher Verletzungen von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs-, Persönlichkeitsrechten und anderen Schutzrechten zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Genehmigungen für deren Nutzung einzuholen. Er versichert gegenüber MT, dass er zur Nutzung aller übergebenen Materialien und Vorlagen befugt ist, diese auf Inhalte überprüft hat und sie keine Rechte Dritter verletzen. Für Ansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortlichkeit und stellt MT sowohl von solchen Ansprüchen als auch von den damit verbundenen Kosten einer Rechtsverteidigung frei. Die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von Texten, Bildern, audiovisuellen Aufzeichnungen, Marken oder anderen überlassenen Inhalten trägt der Auftraggeber, der MT auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer Situation oder eines Verhaltens erhoben werden, für die laut Vertrag der Auftraggeber verantwortlich oder haftbar ist, freistellt. Die Kosten für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt der Auftraggeber.

MT übernimmt die Haftung ausschließlich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens MT selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Versendung und Rücksendung von Arbeiten und Unterlagen geschieht auf Risiko und Kosten des Auftraggebers. Für die Zulässigkeit im Sinne des Wettbewerbs- und Markenrechts sowie für die Fähigkeit zur Eintragung der von MT entworfenen Konzepte, programmierten Werke und sonstigen Designleistungen wird keine Haftung übernommen.

Das Gewährleistungsrecht orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Sollten den von MT erstellten Werken Software und/oder Dienstleistungen von Dritten zugrunde liegen und diese von den Dritten nicht weitergeführt, eingestellt, geändert werden, fehlerhaft sein oder Sicherheitsmängel aufweisen, übernimmt MT hierfür keine Gewähr. Jegliche Haftung von MT für die Software oder Dienstleistungen Dritter ist ausgeschlossen. Bei einer Bearbeitung der Werke durch den Auftraggeber erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. MT übernimmt Verantwortung für die Pflege und Wartung der Werke ausschließlich dann, wenn dies explizit im Rahmen des schriftlichen Auftrags vereinbart wurde.

§ 9 Fremdleistungen und Unterauftragnehmer

Falls der Auftraggeber eigenständig Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abschließt, muss er MT im internen Verhältnis von allen daraus resultierenden Verpflichtungen, insbesondere von der Zahlungsverpflichtung für diese Fremdleistungen, auf Anforderung freistellen. Wenn die finale Abnahme der Leistungen von MT von der Fertigstellung durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten abhängt (wie etwa die Fertigstellung einer Backend-Entwicklung oder die Integration von Daten in ein CMS-System), ist die Endabnahme prinzipiell erst nach Vollendung der Arbeiten des Dritten vorgesehen, sofern diese für die Abnahme essenziell sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MT beim Vertragsabschluss ausdrücklich auf diese Abhängigkeit hinzuweisen und die voraussichtliche Fertigstellungsfrist des Dritten zu kommunizieren. Erfolgt keine fristgemäße Fertigstellung durch den Dritten, setzt MT dem Auftraggeber eine angemessene neue Frist zur Endabnahme. Verstreicht auch diese Frist ohne Ergebnis, weil die Leistungen des Dritten nicht fertiggestellt wurden und somit keine Abnahme stattfinden kann, wird die Abnahme als erfolgt angesehen. Der Auftraggeber kann sich in diesem Fall nicht auf die Unmöglichkeit der Abnahme berufen.

MT ist ermächtigt, zur Erfüllung des Auftrags notwendige Fremdleistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben. Alle verwendeten Unterauftragnehmer werden fortlaufend in einer für jedermann zugänglichen Weise aufgelistet und aktuell gehalten. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterauftragnehmer ist in Anlage 1 einsehbar.

§ 10 Abschlussbestimmungen

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit MT ohne deren Zustimmung zu übertragen.

Diese AGB unterliegen dem deutschem Recht unter Ausschluss aller internationaler und überstaatlicher (Vertrag-)Rechtsordnungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Gütersloh festgelegt, falls nicht anders festgelegt.

Anlage 1: Unterauftragnehmer

Hetzner, Sitz, Verwendungszweck: Hosting & Infrastruktur

Vercel, Sitz, Verwendungszweck: Hosting & Infrastruktur


Stand 27.03.2024